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Die Kunst bedarf der Förderung – dieses politische Bekenntnis wird von allen Parteien einhellig gepredigt und in zahlreichen Fördermaßnahmen von den jeweiligen Regierungen auch umgesetzt. Dass auf die bildende Kunst gerade mal ein Zehntel der gesamten Fördermittel des Kunst-Staatssekretariats entfällt, damit müssen wir uns als IG Galerien im Land der Musik wohl abfinden. Nicht abfinden wollen wir uns aber mit einer Förderpolitik, deren Transparenz generell zu wünschen übrig lässt.

Auch zwei Jahre Kunstpolitik unter Franz Morak haben nichts am Status quo geändert, denn das Problem ist system-bedingt: Laut Kunstförderungsgesetz § 2, Abs. 2 dürfen nur Leistungen gefördert werden, "die von überregionalem Interesse oder geeignet sind, beispielgebend zu wirken, innovatorischen Charakter haben oder im Rahmen eines einheitlichen Förderungsprogramms gefördert werden". Es wird sich in Österreich keine professionelle Galerie finden, die diesen Paragraphen nicht auf die Werke ihrer Künstler anwenden würde. Abschlägige Bescheide, die sich auf den Schreibtischen zahlreicher Galerien häufen, heißen demnach, dass diese Galerien Kunstströmungen und Künstler vertreten, die NICHT von überregionalem Interesse sind, die NICHT geeignet sind, beispielgebend zu wirken und die KEINEN innovatorischen Charakter haben.

So kann´s ja wohl nicht gemeint sein, das Kunstförderungsgesetz aus dem Jahre 1988. Wenn es aber nicht so gemeint war, dann besteht hier dringender Reformbedarf. Entweder bekennen sich die Parteien zu einer subjektiven Vergabe von Förderungen und belassen das Gesetz, wie es ist, oder man schafft ein Gesetz, das Förderungen nach transparenten und für alle nachvollziehbaren Kriterien garantiert. Dann aber sind die Beiräte hinfällig und es müsste reichen, wenn unabhängige Behörden oder Institutionen (so wie der FFF in der Forschungsförderung) für eine transparente Umsetzung des Gesetzes sorgen.

Wer jemals einer Beirats-Entscheidung ausgeliefert war, weiß, dass diese Entscheidungen in höchstem Maße subjektiv sind, und in manchen Fällen muss man sich sogar fragen, ob Beiräte Kunstförderungen verteilen oder Hilflosenzuschüsse. Das Prinzip des subjektiven Geschmackes wäre noch akzeptabel, wenn es parteipolitisch offen ausgetragen würde – dafür wählen wir ja die eine oder andere Partei. Derzeit täuschen die Parteien mit den Beiräten, die „nach Maßgabe der Möglichkeiten“ bestellt werden, jedoch Objektivität vor, die aufgrund des bestehenden Gesetzes gar nicht möglich ist.

Beiratsentscheidungen sind kraft der ihnen zugeschriebenen Autorität tabuisiert und gleichzeitig machen sich die jeweiligen Kulturpolitiker damit unantastbar, dem Kunstmarkt ist damit aber nicht gedient. Die Schlussclausel des Paragraphen 2, der die Universalbeglückung von Projekten, die „im Rahmen eines einheitlichen Förderungsprogramms gefördert werden“, vorsieht, setzt geradezu ein Förderkarussell in Gang, durch das einzelne Projekte von allen Seiten Mittel abschöpfen können und andere Antragsteller mit gleicher Regelmäßigkeit durch die Finger schauen.

Daneben ist es auch bedenklich, dass Beiräte in der Regel Ankäufe an den Galerien vorbei tätigen und so einer Förderung ohne Nachhaltigkeit für den Kunstmarkt Vorschub leisten. Sicher soll auch Chancengleichheit für Künstler ohne Galerienvertretung gelten, doch Marketmaker sind nun mal die Galerien, und dies soll auch in einer Förder- und Ankaufspolitik, die sich dem Prinzip der Nachhaltigkeit verschreibt, berücksichtigt werden. Im übrigen sind wir der Meinung, dass die steuerliche Absetzbarkeit von Kunstkäufen die beste Form der Förderung ist.

Wiener Kunsthefte, Juni 2002

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