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(Presseinfo des ÖGV) 27. August 2018 - Wenn das geltende Recht Betrieben, Mitarbeitern, dem Wohlstand und dem Land nachweislich schadet, muss es verbessert werden: Der Österreichische Gewerbeverein (ÖGV) begrüßt ausdrücklich das Vorhaben der Bundesregierung einen Aufenthaltsttel für Lehrlinge aus Drittstaaten zu schaffen. Die Unternehmervereinigung fordert aber stat Stückwerk, die Vorlage eines generellen, an eindeutigen Kriterien orientierten, umfassenden Einwanderungsrecht, das den Bedürfnissen und dem Status Österreichs als Einwanderungsland, aber auch den zuletzt 155.000 Zuwanderern Rechnung trägt. Im Kampf um die besten Köpfe brauchen die heimischen Unternehmer jede Unterstützung der Politk.

 

„Wer feststellt, dass das Exekutieren gültigen Rechts zunehmend Schaden statt Nutzen verursacht, darf die Erkenntnis nach Änderungsbedarf zulassen. Die Bundesregierung tut daher gut daran, für Betriebe und Zuwanderer praktikable Lösungen zu finden,“ begrüßt ÖGV Generalsekretär Stephan Blahut das Vorhaben der Bundesregierung für potenzielle Lehrlinge aus Drittstaaten einen eigenen Aufenthaltstitel zu schaffen. „Wir brauchen keine Milchmädchenrechnungen – Arbeitslose, Asylwerber, Lehrstellensuchende lassen sich nicht beliebig austauschen. Wir wollen vielmehr die Chance genützt wissen, statt isolierter Lösungen für kleine Gruppen, ein generelles und umfassendes Zuwanderungsrecht zusatande zu bringen.“ Der Standort Österreich und seine Unternehmen müsse im globalen Kampf um die besten Köpfe unterstützt werden.

 

Kein Abschieben von Lehrlingen

Die Unternehmervereinigung lehnt aber das simple Streichen der Möglichkeit Asylsuchende auszubilden rigoros ab. „Viele Flüchtlinge würden sich für den in Aussicht gestellten Lehrlings-Aufenthaltstitel qualifizieren. Viele sind bereits in einer solchen Ausbildung. Für diese braucht es jedenfalls eine Übertrittsmöglichkeit, um die Lehre abschließen und Berufserfahrung sammeln zu können. Diese motivierten und feißigen Menschen abzuschieben, wäre ebenso unnötig, wie kurzsichtg,“ so Blahut. In einem ersten Schritt würde die Unternehmervertretung die Übernahme des deutschen Modells 3+2 begrüßen, dass den Asylsuchenden unbeschadet ihres Status drei Jahre Ausbildung und zwei Jahre Berufsausübung zugesteht.

 

Keine Pull-Effekte aus Lehrverträgen

Der Gewerbeverein kann keine zusätzlichen Pull-Efekte aus solchen Lehrverhältnissen erkennen. „Die spitze Formulierung, dass das Asylrecht mit einer Lehre umgangen werden könne, ist falsch. Vielmehr verursacht die unverhältnismäßig lange Dauer der Asylverfahren die aktuellen Unklarheiten,“ nimmt Blahut die Stellungnahme der Regierung auf´s Korn. Kontraproduktv sei zudem die ständige Herabwürdigung des Landes, nur um Asylwerber abzuschrecken. Österreich sei, eben weil es einen hohen Wohlstand erreicht hat, ein Leuchtfeuer für Zuwanderer: 2017 wanderten etwa 155.000 Menschen zu, in den letzten 10 Jahren, knapp 1,5 Millionen. Es wanderten aber auch genügend aus, so verließen im selben Zeitraum knapp 1 Mio. Menschen, darunter alleine 220.000 Österreicher das Land. „Der Verlust von gut ausgebildeten Menschen ist schmerzlich spürbar geworden, wie nun auch die Kammerführung erkenne. Die laufende Herabwürdigung unserer Attraktivität ist ein weiterer Schuss nach hinten. Wir müssen mit allen Maßnahmen die besten Zuwanderer für uns interessieren – egal woher sie kommen – und deren Integration forcieren, um unsere Spitzenplätze halten zu können.“

 

Siehe auch Artikel der WKO vom 3.3.2017: Migration bringt Chancen für die Wirtschaft

Siehe auch Initiative Ausbildung statt Abschiebung

 

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