Nach dem Kulturauftrag, dem Kulturbeutel, dem Kulturcafe, dem Kulturdachverband, der Kulturente – nö, sorry, das war doch die WCente – kommt nun: die Kulturfläche!
„Der Ausdruck 'Kulturfläche' bezeichnet die Fläche, die der Gesamtheit der Fläche entspricht, die zur Erzeugung einer spezifischen Kultur in einem bestimmten Jahr eingesät wurde.“ So muss man das wohl formulieren, wenn man in der EU was werden will. (Quelle: Europäische Union, Verordnung (EG) Nr. 543/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juni 2009 über die Statistik der pflanzlichen Erzeugung und zur Aufhebung der Verordnungen (EWG) Nr. 837/90 und (EWG) Nr. 959/93 des Rates)
Wie groß ist die Wahrscheinlichkeit, irgendwo im EU-Apparat einen Beamten zu finden, der uns erklären würde: Kulturflächen sind Ackerflächen? Oder liege ich mit dieser Definition wieder einmal kilometerweit entfernt vom Anspruch juristischer Präzisionsarbeit?
Weder noch. Wahr ist vielmehr: Das Beamtentum in Wien hat Kulturflächen neu und letztgültig definiert. Der Fachmann unterscheidet übrigens zwischen City Light Säulen, City Lights, Kultursäulen, Lichtmasten, Litfaßsäulen, Telelights und Schaltkästen, siehe Foto. |
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Ich persönlich finde ungerecht, dass alle Hunde dieser Stadt straflos an alle Wiener Kulturflächen pinkeln dürfen, während jeder Künstler, der unerlaubt seine Markierungen auf diesen Kulturflächen hinterlässt mit einer Geldbuße rechnen muss.
Siehe auch: Die Kunstmarkt-Formel Rezensionen